Inventar in Brasilien: Nachlassverfahren Schritt für Schritt erklärt (2026)
In Brasilien kann kein Nachlassvermögen ohne Durchführung eines förmlichen Verfahrens auf die Erben übertragen werden. Dieses Verfahren, das als Inventário (inventar in Brasilien) bezeichnet wird, ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben und stellt für ausländische Erben – insbesondere für deutsche Staatsangehörige mit brasilianischem Nachlass

