{"id":6129,"date":"2026-02-20T07:13:45","date_gmt":"2026-02-20T10:13:45","guid":{"rendered":"https:\/\/www.barbieriadvogados.com\/?p=6129"},"modified":"2026-02-24T13:48:08","modified_gmt":"2026-02-24T16:48:08","slug":"inventar-in-brasilien-nachlassverfahren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/barbieri.letsite.com.br\/en\/inventar-in-brasilien-nachlassverfahren\/","title":{"rendered":"Inventar in Brasilien: Nachlassverfahren Schritt f\u00fcr Schritt erkl\u00e4rt (2026)"},"content":{"rendered":"\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><\/h1>\n\n\n\n<p>In Brasilien kann kein Nachlassverm\u00f6gen ohne Durchf\u00fchrung eines f\u00f6rmlichen <a href=\"https:\/\/barbieri.letsite.com.br\/brasilianisches-erbrecht\/\">Verfahrens auf die Erben<\/a> \u00fcbertragen werden. Dieses Verfahren, das als\u00a0<em>Invent\u00e1rio<\/em>\u00a0(inventar in Brasilien) bezeichnet wird, ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben und stellt f\u00fcr ausl\u00e4ndische Erben \u2013 insbesondere f\u00fcr deutsche Staatsangeh\u00f6rige mit brasilianischem Nachlass \u2013 h\u00e4ufig die gr\u00f6\u00dfte praktische Herausforderung bei der Nachlassabwicklung dar. Anders als in Deutschland, wo der Erbschein in der Regel ausreicht, um Verm\u00f6genswerte auf die Erben umzuschreiben, erfordert das brasilianische Recht ein eigenst\u00e4ndiges gerichtliches oder notarielles Verfahren, in dem s\u00e4mtliche Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde erfasst, bewertet, besteuert und verteilt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die verfahrensrechtlichen Grundlagen des Invent\u00e1rio sind in den Art. 610 bis 673 des brasilianischen C\u00f3digo de Processo Civil (CPC\/2015, Gesetz Nr. <a href=\"https:\/\/www.planalto.gov.br\/ccivil_03\/_ato2015-2018\/2015\/lei\/l13105.htm\">13.105\/2015<\/a>) geregelt. Erg\u00e4nzend hierzu hat die Resolu\u00e7\u00e3o Nr. 35\/2007 des Nationalen Justizrats (Conselho Nacional de Justi\u00e7a \u2013 CNJ), zuletzt ge\u00e4ndert durch die Resolu\u00e7\u00e3o CNJ Nr. 571\/2024, die Voraussetzungen f\u00fcr das au\u00dfergerichtliche Verfahren konkretisiert. F\u00fcr deutsch-brasilianische Erbf\u00e4lle kommen dar\u00fcber hinaus internationale Besonderheiten hinzu: die Beschaffung einer brasilianischen Steuernummer (CPF), die Erteilung grenz\u00fcberschreitender Vollmachten, die Vorlage apostillierter und \u00fcbersetzter Urkunden sowie die steuerliche Koordination zwischen der brasilianischen ITCMD und der deutschen Erbschaftsteuer. Dieser Beitrag erl\u00e4utert beide Verfahrensformen des Invent\u00e1rio im Detail und behandelt die wesentlichen Praxisfragen, die sich f\u00fcr Erben mit Wohnsitz in Deutschland stellen. Eine umfassende Darstellung des materiellen&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.claudeusercontent.com\/de\/brasilianisches-erbrecht\/\">brasilianischen Erbrechts<\/a>&nbsp;\u2013 einschlie\u00dflich gesetzlicher Erbfolge, Testamentsformen und Pflichtteilsrecht \u2013 findet sich in unserem Grundlagenbeitrag.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Was ist ein Invent\u00e1rio (Inventar in Brasilien) ?<\/h2>\n\n\n\n<p>Das Invent\u00e1rio ist das brasilianische Nachlassverfahren, durch das der gesamte Nachlass eines Verstorbenen (<em>de cujus<\/em>) rechtsf\u00f6rmlich erfasst, bewertet und auf die Erbberechtigten verteilt wird. Es handelt sich um ein Sonderverfahren der streitigen Gerichtsbarkeit (<em>procedimento especial de jurisdi\u00e7\u00e3o contenciosa<\/em>), das im sechsten Buch des CPC\/2015 geregelt ist. Das Verfahren erf\u00fcllt mehrere Funktionen zugleich: Es dient der Feststellung des Nachlassbestands, der Unterscheidung zwischen G\u00fctergemeinschaftsanteil (<em>mea\u00e7\u00e3o<\/em>) des \u00fcberlebenden Ehegatten und dem tats\u00e4chlichen Nachlass (<em>heran\u00e7a<\/em>), der Bewertung der Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde f\u00fcr Steuerzwecke, der Erhebung der Erbschaftsteuer ITCMD sowie der abschlie\u00dfenden Aufteilung (<em>partilha<\/em>) unter den Erben.<\/p>\n\n\n\n<p>Die zentrale Bedeutung des Invent\u00e1rio ergibt sich aus dem brasilianischen Sachenrecht: Ohne den formellen Abschluss dieses Verfahrens \u2013 sei es durch gerichtlichen Beschluss (<em>formal de partilha<\/em>) oder notarielle Urkunde (<em>escritura p\u00fablica<\/em>) \u2013 k\u00f6nnen Grundbucheintragungen nicht ge\u00e4ndert, Bankkonten nicht aufgel\u00f6st, Kraftfahrzeuge nicht umgeschrieben und Gesellschaftsanteile nicht auf die Erben \u00fcbertragen werden. Selbst wenn die Erben kraft des&nbsp;<em>princ\u00edpio da saisine<\/em>&nbsp;(Art. 1.784 des C\u00f3digo Civil) bereits mit dem Erbfall Eigent\u00fcmer des Nachlasses werden, bleibt die formelle Verf\u00fcgungsmacht bis zum Abschluss des Invent\u00e1rio gesperrt. Diese Besonderheit macht das Verfahren f\u00fcr jeden Erbfall mit brasilianischem Verm\u00f6gen unverzichtbar.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Gerichtliches und notarielles Invent\u00e1rio im Vergleich<\/h2>\n\n\n\n<p>Das brasilianische Recht kennt seit der Einf\u00fchrung des Gesetzes Nr. 11.441\/2007 zwei grundlegende Verfahrenswege: das gerichtliche Invent\u00e1rio (<em>invent\u00e1rio judicial<\/em>) und das notarielle Invent\u00e1rio (<em>invent\u00e1rio extrajudicial<\/em>). Die Abgrenzung zwischen beiden Formen ist in Art. 610 CPC\/2015 geregelt und richtet sich nach klaren gesetzlichen Voraussetzungen.<\/p>\n\n\n\n<p>Das gerichtliche Invent\u00e1rio ist stets zul\u00e4ssig und in bestimmten F\u00e4llen zwingend vorgeschrieben. Nach dem Wortlaut des Art. 610 CPC muss das Verfahren auf dem Gerichtsweg durchgef\u00fchrt werden, wenn ein Testament des Erblassers vorliegt oder wenn minderj\u00e4hrige oder gesch\u00e4ftsunf\u00e4hige Erben am Verfahren beteiligt sind. Gleiches gilt bei Uneinigkeit der Erben \u00fcber die Nachlassaufteilung. Zust\u00e4ndig ist grunds\u00e4tzlich das Gericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen (Art. 48 CPC), wobei die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr in Brasilien belegenes Verm\u00f6gen nach Art. 23 II CPC ausschlie\u00dflich den brasilianischen Gerichten obliegt. Das gerichtliche Verfahren unterteilt sich in mehrere Modalit\u00e4ten: das f\u00f6rmliche Invent\u00e1rio (<em>invent\u00e1rio solene<\/em>, Art. 610 bis 658 CPC), das vereinfachte Verfahren (<em>arrolamento comum<\/em>, Art. 659 bis 663 CPC) bei Einigkeit aller Erben unabh\u00e4ngig vom Nachlasswert, sowie das summarische Verfahren (<em>arrolamento sum\u00e1rio<\/em>, Art. 664 bis 666 CPC), das bei einem Nachlasswert von bis zu 1.000 Mindestl\u00f6hnen Anwendung findet.<\/p>\n\n\n\n<p>Das notarielle Invent\u00e1rio kann demgegen\u00fcber gew\u00e4hlt werden, wenn kumulativ folgende Voraussetzungen erf\u00fcllt sind: S\u00e4mtliche Erben sind vollj\u00e4hrig und gesch\u00e4ftsf\u00e4hig, es besteht Einigkeit \u00fcber die Nachlassaufteilung, und es liegt kein g\u00fcltiges Testament vor (Art. 610 \u00a7 1 CPC). Alle beteiligten Parteien m\u00fcssen von einem Rechtsanwalt oder \u00f6ffentlichen Verteidiger vertreten sein (Art. 610 \u00a7 2 CPC). Die Resolu\u00e7\u00e3o CNJ 571\/2024 hat den Anwendungsbereich des notariellen Verfahrens erheblich erweitert: Seit August 2024 ist es unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Beteiligung minderj\u00e4hriger oder gesch\u00e4ftsunf\u00e4higer Erben zul\u00e4ssig, sofern der Minderj\u00e4hrige seinen Erbanteil als ideellen Anteil an jedem einzelnen Nachlassgegenstand erh\u00e4lt und die Staatsanwaltschaft (<em>Minist\u00e9rio P\u00fablico<\/em>) dem Verfahren zustimmt (Art. 12-A der Resolu\u00e7\u00e3o CNJ 35\/2007 in der Fassung der Resolu\u00e7\u00e3o 571\/2024). Ebenso wurde die M\u00f6glichkeit geschaffen, das notarielle Verfahren auch bei Vorliegen eines Testaments durchzuf\u00fchren, sofern dieses bereits gerichtlich er\u00f6ffnet und best\u00e4tigt wurde und alle Beteiligten einig sind (Art. 12-B der Resolu\u00e7\u00e3o). Eine wesentliche Einschr\u00e4nkung besteht jedoch nach Art. 29 der Resolu\u00e7\u00e3o CNJ 35\/2007: Die Errichtung einer notariellen Invent\u00e1rurkunde ist ausdr\u00fccklich ausgeschlossen, wenn Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde im Ausland zum Nachlass geh\u00f6ren \u2013 eine Regelung, die f\u00fcr deutsch-brasilianische Erbf\u00e4lle von erheblicher praktischer Bedeutung ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Hauptvorteil des notariellen Verfahrens liegt in seiner Geschwindigkeit und geringeren Komplexit\u00e4t. W\u00e4hrend das gerichtliche Invent\u00e1rio in der Praxis h\u00e4ufig mehrere Jahre in Anspruch nimmt \u2013 insbesondere bei internationaler Beteiligung \u2013, kann das notarielle Verfahren binnen weniger Wochen oder Monate abgeschlossen werden. Die notarielle Urkunde entfaltet unmittelbare Wirkung als Grundlage f\u00fcr die Umschreibung von Grundbucheintragungen, die Aufl\u00f6sung von Bankkonten und sonstige Eigentums\u00fcbertragungen, ohne dass eine gerichtliche Homologation erforderlich w\u00e4re (Art. 3 der Resolu\u00e7\u00e3o CNJ 35\/2007).<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Ablauf des gerichtlichen Invent\u00e1rio<\/h2>\n\n\n\n<p>Das gerichtliche Nachlassverfahren in Brasilien durchl\u00e4uft mehrere klar definierte Verfahrensstufen, die im CPC\/2015 detailliert geregelt sind. Im Folgenden werden die wesentlichen Etappen in der Reihenfolge ihres regul\u00e4ren Ablaufs dargestellt.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Er\u00f6ffnung und Ernennung des Inventarverwalters<\/h3>\n\n\n\n<p>Das Verfahren wird durch einen Er\u00f6ffnungsantrag (<em>peti\u00e7\u00e3o de abertura<\/em>) eingeleitet, der nach Art. 615 CPC demjenigen obliegt, der sich im Besitz und in der Verwaltung des Nachlasses befindet. Der Antrag muss mit der Sterbeurkunde des Erblassers versehen sein. Neben dem tats\u00e4chlichen Besitzer des Nachlasses sind nach Art. 616 CPC auch der \u00fcberlebende Ehegatte oder Lebenspartner, jeder Miterbe, der Testamentsvollstrecker, der Erbbesitzer, der Nachlassgl\u00e4ubiger, die Staatsanwaltschaft sowie die Finanzbeh\u00f6rde antragsberechtigt. Nach Eingang des Antrags ernennt das Gericht einen Inventarverwalter (<em>inventariante<\/em>), dem nach Art. 617 CPC weitreichende Pflichten obliegen: Er vertritt den Nachlass gerichtlich und au\u00dfergerichtlich, verwaltet die Nachlassgegenst\u00e4nde mit der Sorgfalt eines ordentlichen Eigent\u00fcmers und gibt die gesetzlich vorgeschriebenen Erkl\u00e4rungen ab.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Erste Erkl\u00e4rungen und Nachlassverzeichnis<\/h3>\n\n\n\n<p>Innerhalb von zwanzig Tagen nach seiner Ernennung hat der Inventarverwalter die sogenannten&nbsp;<em>primeiras declara\u00e7\u00f5es<\/em>&nbsp;(Erste Erkl\u00e4rungen) vorzulegen (Art. 620 CPC). Dieses zentrale Dokument enth\u00e4lt eine vollst\u00e4ndige Aufstellung aller Nachlassgegenst\u00e4nde \u2013 Immobilien, bewegliche Sachen, Bankguthaben, Gesellschaftsanteile, Forderungen und sonstige Verm\u00f6genswerte \u2013 sowie der Nachlassverbindlichkeiten. Dar\u00fcber hinaus sind die Personalien s\u00e4mtlicher Erben, deren Verwandtschaftsverh\u00e4ltnis zum Erblasser und die jeweilige Erbquote anzugeben. Bei verheirateten Erblassern muss der G\u00fctergemeinschaftsanteil (<em>mea\u00e7\u00e3o<\/em>) des \u00fcberlebenden Ehegatten gesondert ausgewiesen werden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Beteiligung der Erben und Bewertung<\/h3>\n\n\n\n<p>Nach Vorlage der Ersten Erkl\u00e4rungen werden s\u00e4mtliche Erben und sonstige Beteiligte gerichtlich zugestellt (<em>cita\u00e7\u00e3o<\/em>). Innerhalb der gesetzlichen Frist k\u00f6nnen sie Erg\u00e4nzungen oder Einwendungen zum Nachlassverzeichnis erheben, insbesondere hinsichtlich der Vollst\u00e4ndigkeit der aufgef\u00fchrten Verm\u00f6genswerte oder der Bewertung einzelner Gegenst\u00e4nde. Ist eine Neubewertung erforderlich, bestellt das Gericht einen Sachverst\u00e4ndigen. Die Bewertung der Nachlassgegenst\u00e4nde bildet die Grundlage sowohl f\u00fcr die Steuerberechnung als auch f\u00fcr die sp\u00e4tere Verteilung.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Besteuerung und letzte Erkl\u00e4rungen<\/h3>\n\n\n\n<p>Auf der Grundlage der bewerteten Nachlassgegenst\u00e4nde berechnet das Gericht die f\u00e4llige Erbschaftsteuer ITCMD. Die Finanzbeh\u00f6rde des jeweiligen Bundesstaates wird zur Stellungnahme aufgefordert und kann die angesetzten Werte anfechten. Nach der Kl\u00e4rung s\u00e4mtlicher Steuerfragen gibt der Inventarverwalter die&nbsp;<em>\u00faltimas declara\u00e7\u00f5es<\/em>&nbsp;(Letzte Erkl\u00e4rungen) ab, die den endg\u00fcltigen Nachlassbestand unter Ber\u00fccksichtigung etwaiger Korrekturen widerspiegeln. Erst nach der vollst\u00e4ndigen Zahlung der ITCMD \u2013 deren Berechnung im Abschnitt zur Erbschaftsteuer eingehend behandelt wird \u2013 kann das Verfahren abgeschlossen werden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Aufteilung und Abschluss<\/h3>\n\n\n\n<p>Im letzten Verfahrensabschnitt wird der&nbsp;<em>plano de partilha<\/em>&nbsp;(Aufteilungsplan) erstellt, in dem jedem Erben die ihm zustehenden Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde konkret zugewiesen werden. Nach gerichtlicher Best\u00e4tigung dieses Plans wird der&nbsp;<em>formal de partilha<\/em>&nbsp;(Aufteilungsbeschluss) erlassen, der als unmittelbarer Titel f\u00fcr die Umschreibung von Grundbucheintragungen, die \u00dcbertragung von Bankguthaben und sonstige Eigentums\u00fcberg\u00e4nge dient. Die Haftung der Erben f\u00fcr Nachlassverbindlichkeiten ist nach Art. 1.997 des C\u00f3digo Civil auf den Umfang des empfangenen Erbteils beschr\u00e4nkt \u2013 eine wesentliche Besonderheit gegen\u00fcber dem deutschen Recht, die f\u00fcr deutsche Erben mit brasilianischem Nachlass von erheblicher Tragweite sein kann.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Ablauf des notariellen Invent\u00e1rio<\/h2>\n\n\n\n<p>Das notarielle Verfahren (<em>invent\u00e1rio extrajudicial<\/em>) wird bei einem frei w\u00e4hlbaren Notar (<em>tabeli\u00e3o de notas<\/em>) durchgef\u00fchrt, ohne dass die Zust\u00e4ndigkeitsregeln des CPC Anwendung finden (Art. 1 der Resolu\u00e7\u00e3o CNJ 35\/2007 in der Fassung der Resolu\u00e7\u00e3o 571\/2024). Die wesentlichen Verfahrensschritte umfassen die Beauftragung des Notars unter Vorlage der erforderlichen Dokumente, die Benennung eines Inventarverwalters durch Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung aller Erben, die Bewertung der Nachlassgegenst\u00e4nde auf der Grundlage der Erkl\u00e4rungen der Beteiligten, die Berechnung und Zahlung der ITCMD sowie die Errichtung der \u00f6ffentlichen Urkunde (<em>escritura p\u00fablica de invent\u00e1rio e partilha<\/em>), die den endg\u00fcltigen Aufteilungsbeschluss enth\u00e4lt.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein wesentlicher Vorzug des notariellen Weges liegt darin, dass die Urkunde unmittelbar als Eintragungsgrundlage f\u00fcr das Grundbuchamt, das Handelsregister und Finanzinstitute dient, ohne dass eine gesonderte gerichtliche Best\u00e4tigung erforderlich w\u00e4re (Art. 3 der Resolu\u00e7\u00e3o CNJ 35\/2007). Die Erfahrung zeigt, dass das notarielle Verfahren in unkomplizierten F\u00e4llen innerhalb von vier bis acht Wochen abgeschlossen werden kann, w\u00e4hrend das gerichtliche Verfahren in der Praxis selten unter einem Jahr dauert und bei internationaler Beteiligung h\u00e4ufig drei bis f\u00fcnf Jahre in Anspruch nimmt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Fristen und Rechtsfolgen bei Vers\u00e4umnis<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Einhaltung der gesetzlichen Fristen ist ein Aspekt, den Erben in deutsch-brasilianischen Erbf\u00e4llen besondere Aufmerksamkeit schenken sollten, da die Folgen einer Fristvers\u00e4umnis unmittelbare finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Art. 611 CPC\/2015 schreibt vor, dass das Invent\u00e1rio \u2013 sowohl in seiner gerichtlichen als auch in seiner notariellen Form \u2013 innerhalb von zwei Monaten nach dem Todesfall des Erblassers er\u00f6ffnet werden muss. Das Verfahren soll innerhalb von zw\u00f6lf Monaten nach seiner Er\u00f6ffnung abgeschlossen werden, wobei das Gericht diese Frist von Amts wegen oder auf Antrag einer Partei verl\u00e4ngern kann.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Rechtsfolgen einer versp\u00e4teten Er\u00f6ffnung sind prim\u00e4r steuerlicher Natur. Die meisten brasilianischen Bundesstaaten erheben bei Frist\u00fcberschreitung einen Strafzuschlag (<em>multa<\/em>) auf die ITCMD, der je nach Landesgesetzgebung erheblich variieren kann. Im Bundesstaat S\u00e3o Paulo betr\u00e4gt die Multa beispielsweise 10 % des Steuerbetrags bei einer Versp\u00e4tung von bis zu 180 Tagen und steigt auf 20 % bei l\u00e4ngerer \u00dcberschreitung. In Rio Grande do Sul und anderen Bundesstaaten gelten vergleichbare, teilweise sch\u00e4rfere Regelungen. Hinzu kommen Verzugszinsen und Geldwertkorrekturen (<em>corre\u00e7\u00e3o monet\u00e1ria<\/em>), die den tats\u00e4chlichen finanziellen Nachteil weiter erh\u00f6hen. F\u00fcr deutsche Erben, die h\u00e4ufig erst mit erheblicher Zeitverz\u00f6gerung vom brasilianischen Erbfall erfahren oder die erforderlichen Dokumente beschaffen k\u00f6nnen, empfiehlt es sich daher, fr\u00fchzeitig fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Frist zu wahren oder zumindest die steuerlichen Folgen einer \u00dcberschreitung zu minimieren.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Erbschaftsteuer ITCMD im Nachlassverfahren<\/h2>\n\n\n\n<p>Die brasilianische Erbschaftsteuer ITCMD (<em>Imposto sobre Transmiss\u00e3o Causa Mortis e Doa\u00e7\u00e3o<\/em>) ist eine der wesentlichen finanziellen Belastungen im Nachlassverfahren und f\u00e4llt in die Zust\u00e4ndigkeit der einzelnen Bundesstaaten. Ihre Berechnung und Zahlung sind integraler Bestandteil des Invent\u00e1rio \u2013 ohne vollst\u00e4ndige Entrichtung der ITCMD kann das Verfahren nicht abgeschlossen werden (Art. 15 der Resolu\u00e7\u00e3o CNJ 35\/2007).<\/p>\n\n\n\n<p>Die j\u00fcngste Verfassungs\u00e4nderung \u2013 die Emenda Constitucional Nr. 132\/2023 \u2013 hat das Steuersystem grundlegend ver\u00e4ndert, indem sie die Progressivit\u00e4t der ITCMD-Aliquoten f\u00fcr alle brasilianischen Bundesstaaten verbindlich vorschreibt (Art. 155 \u00a7 1 VI der Verfassung in der neuen Fassung). Die Aliquoten m\u00fcssen nunmehr nach dem Wert des Erbanteils gestaffelt werden, wobei die maximale Aliquote bei 8 % verbleibt, wie bereits durch die Resolu\u00e7\u00e3o Nr. 9\/1992 des Bundessenats festgelegt. Von den 26 Bundesstaaten und dem Distrito Federal haben bis Anfang 2026 bereits 18 die Progressivit\u00e4t gesetzlich umgesetzt. Neun Einheiten \u2013 darunter bedeutende Wirtschaftsstandorte wie S\u00e3o Paulo und Minas Gerais \u2013 wenden noch eine einheitliche Aliquote an, wobei die verfassungsrechtliche Zul\u00e4ssigkeit dieser Praxis zunehmend in Frage gestellt wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Dar\u00fcber hinaus hat die Emenda Constitucional 132\/2023 in Verbindung mit der Lei Complementar Nr. 214\/2025 erstmals eine ausdr\u00fcckliche verfassungsrechtliche Grundlage f\u00fcr die Erhebung der ITCMD auf Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde im Ausland geschaffen. F\u00fcr den umgekehrten Fall \u2013 die Besteuerung in Brasilien belegenen Nachlassverm\u00f6gens zugunsten ausl\u00e4ndischer Erben \u2013 besteht diese Besteuerung unver\u00e4ndert fort. Die steuerliche Koordination zwischen ITCMD und deutscher Erbschaftsteuer erfolgt mangels eines deutsch-brasilianischen Doppelbesteuerungsabkommens f\u00fcr Erbschaftsteuer \u00fcber die einseitige Anrechnungsm\u00f6glichkeit des&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.claudeusercontent.com\/categorias\/direito-tributario\/\">\u00a7 21 ErbStG<\/a>. Danach kann die nachweislich in Brasilien gezahlte ITCMD auf die deutsche Erbschaftsteuer angerechnet werden, soweit sie auf in Brasilien belegenes Verm\u00f6gen entf\u00e4llt. Der Antrag muss innerhalb von f\u00fcnf Jahren nach Entstehung der deutschen Steuer gestellt werden und setzt den Nachweis der tats\u00e4chlichen Zahlung voraus.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Kosten des Nachlassverfahrens<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Gesamtkosten eines brasilianischen Nachlassverfahrens setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen, deren H\u00f6he vom jeweiligen Bundesstaat, vom Verfahrensweg und vom Umfang des Nachlasses abh\u00e4ngt. Die Gerichtskosten (<em>custas judiciais<\/em>) beim gerichtlichen Invent\u00e1rio variieren je nach Bundesstaat zwischen 1 % und 4 % des Nachlasswerts. Beim notariellen Verfahren gelten die Geb\u00fchrentabellen (<em>emolumentos<\/em>) des jeweiligen Bundesstaates, die ebenfalls nach dem Nachlasswert gestaffelt sind. Die ITCMD stellt mit Aliquoten von 2 % bis 8 % die gr\u00f6\u00dfte Einzelbelastung dar. Rechtsanwaltshonorare werden \u00fcblicherweise als Anteil am Nachlasswert berechnet und bewegen sich in der Praxis zwischen 6 % und 10 %, wobei die Beratungsgeb\u00fchrentabelle der jeweiligen Rechtsanwaltskammer (<em>OAB<\/em>) als Orientierung dient. Hinzu kommen Nebenkosten f\u00fcr vereidigte \u00dcbersetzungen (<em>tradu\u00e7\u00e3o juramentada<\/em>), Apostillen, Registergeb\u00fchren f\u00fcr die Eigentumsumschreibung sowie gegebenenfalls Sachverst\u00e4ndigenhonorare f\u00fcr die Bewertung von Immobilien oder Gesellschaftsanteilen.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr deutsch-brasilianische Erbf\u00e4lle fallen dar\u00fcber hinaus spezifische Zusatzkosten an: die Beglaubigung und Apostillierung deutscher Urkunden, deren vereidigte \u00dcbersetzung ins Portugiesische, die Erteilung konsularischer Vollmachten sowie die Beschaffung einer CPF-Nummer. Diese Nebenkosten k\u00f6nnen sich in der Summe auf mehrere tausend Euro belaufen und sollten bei der Planung des Verfahrens ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Besonderheiten f\u00fcr deutsche Erben<\/h2>\n\n\n\n<p>Deutsche Staatsangeh\u00f6rige, die an einem brasilianischen Nachlassverfahren teilnehmen, stehen vor einer Reihe praktischer Herausforderungen, die sich aus der Internationalit\u00e4t des Erbfalls ergeben. Die wichtigsten Besonderheiten betreffen die folgenden Bereiche.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">CPF-Steuernummer<\/h3>\n\n\n\n<p>Die&nbsp;<em>Cadastro de Pessoas F\u00edsicas<\/em>&nbsp;(CPF) ist die brasilianische Steuernummer f\u00fcr nat\u00fcrliche Personen und eine zwingende Voraussetzung f\u00fcr jede Beteiligung am Invent\u00e1rio. Ohne CPF kann weder ein Antrag beim Gericht gestellt noch eine notarielle Urkunde errichtet werden. Ausl\u00e4ndische Erben k\u00f6nnen die CPF \u00fcber das brasilianische Generalkonsulat in Deutschland \u2013 etwa in M\u00fcnchen oder Frankfurt \u2013 oder direkt \u00fcber die brasilianische Bundessteuerbeh\u00f6rde (<em>Receita Federal<\/em>) beantragen. Das Antragsverfahren erfordert die Vorlage eines g\u00fcltigen Reisepasses und nimmt in der Regel einige Wochen in Anspruch.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Vollmacht und Vertretung aus dem Ausland<\/h3>\n\n\n\n<p>Deutsche Erben m\u00fcssen nicht pers\u00f6nlich in Brasilien erscheinen, sofern sie einen brasilianischen Rechtsanwalt mittels \u00f6ffentlicher Vollmacht (<em>procura\u00e7\u00e3o p\u00fablica<\/em>) mit ihrer Vertretung beauftragen. Diese Vollmacht kann entweder vor einem brasilianischen Konsulat in Deutschland oder vor einem deutschen Notar errichtet werden, wobei im letzteren Fall die Apostillierung nach dem Haager \u00dcbereinkommen von 1961 erforderlich ist. Die Vollmacht muss spezifische Befugnisse (<em>poderes especiais<\/em>) f\u00fcr das Invent\u00e1rio-Verfahren enthalten und ist nach Art. 12 der Resolu\u00e7\u00e3o CNJ 35\/2007 in der Fassung der Resolu\u00e7\u00e3o 179\/2013 auch f\u00fcr das notarielle Verfahren ausreichend. Es empfiehlt sich, die Vollmacht hinreichend breit zu formulieren, um s\u00e4mtliche Verfahrenshandlungen \u2013 einschlie\u00dflich der Unterzeichnung der Aufteilungsurkunde und der Abgabe steuerlicher Erkl\u00e4rungen \u2013 abzudecken.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Urkundenbeschaffung und Beglaubigung<\/h3>\n\n\n\n<p>S\u00e4mtliche ausl\u00e4ndischen Urkunden, die im brasilianischen Verfahren verwendet werden sollen \u2013 insbesondere Sterbeurkunden, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Erbscheine \u2013, m\u00fcssen mit einer Apostille nach dem Haager \u00dcbereinkommen versehen und anschlie\u00dfend durch einen in Brasilien vereidigten \u00dcbersetzer (<em>tradutor juramentado<\/em>) ins Portugiesische \u00fcbersetzt werden. Die \u00dcbersetzung muss die vollst\u00e4ndige Apostille einschlie\u00dfen. Umgekehrt m\u00fcssen brasilianische Urkunden, die im deutschen Verfahren ben\u00f6tigt werden, ebenfalls apostilliert und \u00fcbersetzt werden. Die Beschaffung und Beglaubigung dieser Dokumente nimmt erfahrungsgem\u00e4\u00df mehrere Wochen in Anspruch und sollte so fr\u00fch wie m\u00f6glich eingeleitet werden, um die gesetzliche Zweimonatsfrist f\u00fcr die Er\u00f6ffnung des Invent\u00e1rio einhalten zu k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Nachlassspaltung und Parallelverfahren<\/h3>\n\n\n\n<p>Wie bereits im&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.claudeusercontent.com\/de\/brasilianisches-erbrecht\/\">Grundlagenbeitrag zum brasilianischen Erbrecht<\/a>&nbsp;eingehend erl\u00e4utert, kommt es in deutsch-brasilianischen Erbf\u00e4llen regelm\u00e4\u00dfig zur sogenannten Nachlassspaltung: F\u00fcr das in Brasilien belegene Verm\u00f6gen gilt nach Art. 10 der Lei de Introdu\u00e7\u00e3o \u00e0s Normas do Direito Brasileiro (LINDB) grunds\u00e4tzlich brasilianisches Recht, w\u00e4hrend f\u00fcr den in Deutschland belegenen Nachlassteil die EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO Art. 21) ma\u00dfgeblich ist. In der Praxis bedeutet dies, dass in beiden L\u00e4ndern parallele Verfahren durchgef\u00fchrt werden m\u00fcssen \u2013 ein Invent\u00e1rio in Brasilien f\u00fcr das dortige Verm\u00f6gen und ein Erbscheinsverfahren oder notarielles Verfahren in Deutschland f\u00fcr den deutschen Nachlassteil. Die Koordination beider Verfahren erfordert eine sorgf\u00e4ltige Abstimmung, um Widerspr\u00fcche zu vermeiden und die steuerliche Anrechnung nach \u00a7 21 ErbStG sicherzustellen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Nicht eingetragene Immobilien<\/h3>\n\n\n\n<p>Eine in der Praxis h\u00e4ufig auftretende Schwierigkeit besteht darin, dass Grundst\u00fccke in Brasilien \u2013 insbesondere in l\u00e4ndlichen Gebieten der Bundesstaaten mit starker deutscher Besiedlung wie Rio Grande do Sul und Santa Catarina \u2013 nicht ordnungsgem\u00e4\u00df im Grundbuch (<em>matr\u00edcula<\/em>) eingetragen sind. In solchen F\u00e4llen muss vor oder parallel zum Invent\u00e1rio ein gesondertes Verfahren zur Regularisierung des Grundbuches eingeleitet werden, was erheblichen zus\u00e4tzlichen Zeit- und Kostenaufwand bedeuten kann. Deutsche Erben sollten fr\u00fchzeitig eine Grundbuchpr\u00fcfung (<em>certid\u00e3o de matr\u00edcula<\/em>) anfordern lassen, um derartige Probleme rechtzeitig zu identifizieren.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Erforderliche Dokumente<\/h2>\n\n\n\n<p>Die vollst\u00e4ndige Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen ist eine der zeitaufw\u00e4ndigsten Aufgaben im internationalen Nachlassverfahren. F\u00fcr das brasilianische Invent\u00e1rio bei Beteiligung deutscher Erben werden regelm\u00e4\u00dfig folgende Dokumente ben\u00f6tigt: die Sterbeurkunde des Erblassers mit Apostille und vereidigter \u00dcbersetzung, Geburtsurkunden aller Erben mit Apostille und \u00dcbersetzung, die Heiratsurkunde des Erblassers (sofern verheiratet) mit Apostille und \u00dcbersetzung, gegebenenfalls ein deutscher Erbschein oder ein Europ\u00e4isches Nachlasszeugnis, die CPF-Nummer aller am Verfahren beteiligten Personen, eine \u00f6ffentliche Vollmacht zugunsten des brasilianischen Rechtsanwalts, aktuelle Grundbuchausz\u00fcge (<em>certid\u00e3o de matr\u00edcula<\/em>) f\u00fcr brasilianische Immobilien, Bankbescheinigungen \u00fcber Guthaben zum Todestag, Unterlagen zu Gesellschaftsbeteiligungen sowie die Steuererkl\u00e4rung des Erblassers f\u00fcr das letzte Gesch\u00e4ftsjahr (<em>\u00faltima declara\u00e7\u00e3o de imposto de renda<\/em>). Je nach Einzelfall k\u00f6nnen weitere Nachweise erforderlich sein, etwa die Anerkennung einer ehe\u00e4hnlichen Gemeinschaft (<em>uni\u00e3o est\u00e1vel<\/em>) oder Gutachten zur Immobilienbewertung.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Perguntas Frequentes \u2014 H\u00e4ufig gestellte Fragen<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">1) Was ist ein Invent\u00e1rio und warum ist es in Brasilien erforderlich?<\/h3>\n\n\n\n<p>Das Invent\u00e1rio ist das gesetzlich vorgeschriebene Nachlassverfahren in Brasilien, durch das s\u00e4mtliche Verm\u00f6genswerte des Verstorbenen erfasst, bewertet und auf die Erben \u00fcbertragen werden. Ohne Durchf\u00fchrung eines Invent\u00e1rio k\u00f6nnen Immobilien nicht umgeschrieben, Bankkonten nicht aufgel\u00f6st und Gesellschaftsanteile nicht \u00fcbertragen werden. Die Rechtsgrundlage bilden die Art. 610 bis 673 des CPC\/2015.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">2) Welche Frist gilt f\u00fcr die Er\u00f6ffnung des Invent\u00e1rio?<\/h3>\n\n\n\n<p>Nach Art. 611 CPC\/2015 muss das Invent\u00e1rio innerhalb von zwei Monaten nach dem Todesfall er\u00f6ffnet und binnen zw\u00f6lf Monaten abgeschlossen werden. Bei Fristvers\u00e4umnis drohen Strafzuschl\u00e4ge auf die ITCMD, die je nach Bundesstaat zwischen 10 % und 20 % der Steuerschuld betragen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">3) Was ist der Unterschied zwischen gerichtlichem und notariellem Invent\u00e1rio?<\/h3>\n\n\n\n<p>Das gerichtliche Invent\u00e1rio ist bei Vorliegen eines Testaments, bei minderj\u00e4hrigen oder gesch\u00e4ftsunf\u00e4higen Erben oder bei Uneinigkeit zwingend vorgeschrieben (Art. 610 CPC). Das notarielle Invent\u00e1rio steht zur Verf\u00fcgung, wenn alle Erben vollj\u00e4hrig, gesch\u00e4ftsf\u00e4hig und einig sind. Seit der Resolu\u00e7\u00e3o CNJ 571\/2024 ist das notarielle Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen auch bei minderj\u00e4hrigen Erben m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">4) K\u00f6nnen deutsche Erben das Verfahren aus Deutschland f\u00fchren?<\/h3>\n\n\n\n<p>Ja, eine Vertretung durch einen brasilianischen Rechtsanwalt mittels notariell beglaubigter Vollmacht (<em>procura\u00e7\u00e3o p\u00fablica<\/em>) ist m\u00f6glich. Die Vollmacht muss vor einem brasilianischen Konsulat in Deutschland oder vor einem deutschen Notar mit anschlie\u00dfender Apostille errichtet werden. Zus\u00e4tzlich ist eine brasilianische Steuernummer (CPF) erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">5) Welche Steuern fallen im Nachlassverfahren an?<\/h3>\n\n\n\n<p>In Brasilien wird die Erbschaftsteuer ITCMD erhoben, deren Aliquoten seit der Emenda Constitucional 132\/2023 zwingend progressiv zwischen 2 % und 8 % des Nachlasswerts gestaffelt sein m\u00fcssen. F\u00fcr in Deutschland ans\u00e4ssige Erben kann die in Brasilien gezahlte ITCMD gem\u00e4\u00df \u00a7 21 ErbStG auf die deutsche Erbschaftsteuer angerechnet werden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">6) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens?<\/h3>\n\n\n\n<p>Die Gesamtkosten setzen sich aus Gerichts- bzw. Notargeb\u00fchren (1 % bis 4 % des Nachlasswerts), der ITCMD (2 % bis 8 %), Rechtsanwaltshonoraren (6 % bis 10 %) sowie Nebenkosten f\u00fcr \u00dcbersetzungen, Apostillen und Registergeb\u00fchren zusammen. Die genaue H\u00f6he h\u00e4ngt vom jeweiligen Bundesstaat und vom Nachlassumfang ab.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">7) Ben\u00f6tigen deutsche Erben eine CPF-Nummer?<\/h3>\n\n\n\n<p>Ja. Die&nbsp;<em>Cadastro de Pessoas F\u00edsicas<\/em>&nbsp;(CPF) ist f\u00fcr jede nat\u00fcrliche Person, die am brasilianischen Nachlassverfahren beteiligt ist, zwingend erforderlich. Ausl\u00e4ndische Erben k\u00f6nnen die CPF \u00fcber das brasilianische Konsulat in Deutschland oder \u00fcber die Receita Federal beantragen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">8) Ist ein notarielles Invent\u00e1rio bei Verm\u00f6gen im Ausland m\u00f6glich?<\/h3>\n\n\n\n<p>Nein. Nach Art. 29 der Resolu\u00e7\u00e3o CNJ 35\/2007 ist die Errichtung einer notariellen Invent\u00e1rurkunde ausdr\u00fccklich ausgeschlossen, wenn Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde im Ausland zum Nachlass geh\u00f6ren. In solchen F\u00e4llen muss das Verfahren gerichtlich durchgef\u00fchrt werden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">9) Was geschieht bei Uneinigkeit der Erben?<\/h3>\n\n\n\n<p>Bei Uneinigkeit zwischen den Erben muss das Invent\u00e1rio zwingend auf dem gerichtlichen Weg durchgef\u00fchrt werden. Das zust\u00e4ndige Nachlassgericht entscheidet dann \u00fcber die Aufteilung des Nachlasses unter Ber\u00fccksichtigung der gesetzlichen Erbfolge und etwaiger testamentarischer Verf\u00fcgungen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">10) Kann die deutsche Erbschaftsteuer auf die brasilianische ITCMD angerechnet werden?<\/h3>\n\n\n\n<p>Da zwischen Deutschland und Brasilien kein Doppelbesteuerungsabkommen f\u00fcr Erbschaftsteuer besteht, erfolgt die Vermeidung der Doppelbesteuerung \u00fcber die einseitige Anrechnung gem\u00e4\u00df \u00a7 21 ErbStG. Der Antrag muss innerhalb von f\u00fcnf Jahren gestellt werden und setzt den Nachweis der tats\u00e4chlichen Zahlung der ITCMD voraus.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Schlussbetrachtung<\/h2>\n\n\n\n<p>Das brasilianische Nachlassverfahren \u2013 das Invent\u00e1rio \u2013 ist ein unvermeidliches Erfordernis f\u00fcr jeden Erbfall, der Verm\u00f6genswerte in Brasilien umfasst. Die Wahl zwischen dem gerichtlichen und dem notariellen Weg h\u00e4ngt von den konkreten Umst\u00e4nden des Einzelfalls ab, wobei das notarielle Verfahren bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen einen erheblichen Zeit- und Kostenvorteil bietet. F\u00fcr deutsche Erben ergeben sich zus\u00e4tzliche Komplexit\u00e4tsebenen durch die Notwendigkeit der grenz\u00fcberschreitenden Dokumentenbeschaffung, der steuerlichen Koordination zwischen ITCMD und deutscher Erbschaftsteuer sowie der Nachlassspaltung, die in der Regel parallele Verfahren in beiden L\u00e4ndern erfordert.<\/p>\n\n\n\n<p>Die gesetzliche Frist von zwei Monaten f\u00fcr die Er\u00f6ffnung des Invent\u00e1rio verdeutlicht, dass zeitnahes Handeln geboten ist, um finanzielle Nachteile durch Strafzuschl\u00e4ge zu vermeiden. Angesichts der prozeduralen Anforderungen und der steuerlichen Implikationen empfiehlt sich f\u00fcr deutsch-brasilianische Erbf\u00e4lle die fr\u00fchzeitige Einschaltung einer auf beide Rechtsordnungen spezialisierten Kanzlei, die sowohl die verfahrensrechtlichen Schritte in Brasilien als auch die steuerliche Koordination mit dem deutschen&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.claudeusercontent.com\/atuacao\/planejamento-tributario\/\">Steuer- und Nachlassplanungsrecht<\/a>&nbsp;gew\u00e4hrleisten kann.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><em>Dieser Beitrag wurde zu Informationszwecken erstellt und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. F\u00fcr eine individuelle Beratung zu Ihrem deutsch-brasilianischen Erbfall steht Ihnen Barbieri Advogados gern zur Verf\u00fcgung.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>\u00a9 2026. Urheberrecht vorbehalten \u2013 Barbieri Advogados.<\/em><\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong>Maur\u00edcio Lindenmeyer Barbieri<\/strong><br>Advogado (RAK Stuttgart Nr. 50.159)<br>Advogado (OAB\/RS 36.798, OAB\/DF, OAB\/SC, OAB\/PR, OAB\/SP)<br>Mestre em Direito (UFRGS)<br>Barbieri Advogados \u2013 Stuttgart | Porto Alegre | S\u00e3o Paulo |  Santa Maria<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In Brasilien kann kein Nachlassverm\u00f6gen ohne Durchf\u00fchrung eines f\u00f6rmlichen Verfahrens auf die Erben \u00fcbertragen werden. 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